Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 aktiviert RED-Sicherheitsanforderungen für bestimmte Funkanlagen. Angenommenen Text, geänderten Termin und spätere Aufhebung unterscheiden.
Annahme, Veröffentlichung und Anwendung
Delegierte Verordnung 2022/30 wurde am 29. Oktober 2021 angenommen, am 12. Januar 2022 veröffentlicht und trat am 1. Februar 2022 in Kraft. Nach der Terminänderung durch 2023/2444 gelten die Anforderungen seit 1. August 2025. Verordnung 2026/339 hebt 2022/30 ab 11. Dezember 2027 auf; die gesamte Funkanlagenrichtlinie wird dadurch nicht aufgehoben.
Die drei Sicherheitsbereiche getrennt prüfen
Nach 2022/30 betrifft Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d internetfähige Funkanlagen. Buchstabe e betrifft internetfähige Anlagen, Kinderbetreuungsgeräte, Spielzeuge und Wearables, die die genannten personenbezogenen, Verkehrs- oder Standortdaten verarbeiten können. Buchstabe f betrifft internetfähige Funkanlagen für die Übertragung von Geld, Geldwert oder virtueller Währung. Artikel 2 enthält Ausnahmen; jeden Buchstaben getrennt prüfen.
Drei Teile und begrenzte Konformitätsvermutung
EN 18031 ist eine dreiteilige Reihe von 2024, entwickelt von CEN-CENELEC/JTC 13. Teil 1 behandelt Netzschutz nach RED Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d, Teil 2 Datenschutz nach e und Teil 3 Betrugsschutz nach f. Beschluss 2025/138 zitiert die Reihe mit Einschränkungen, darunter bestimmte Bewertungen von Passwörtern, Kinderschutz und finanziellen Vermögenswerten. Die Konformitätsvermutung ist entsprechend begrenzt: genauen Amtsblattverweis und Produktbewertung prüfen. Gesetzliche Anforderungen sind für betroffene Anlagen verbindlich; Kauf oder Anwendung aller Teile ist nicht allgemein verpflichtend. Dieser Überblick nutzt öffentliche Rechtsbekanntmachungen und behauptet keine ungeprüften Klauseln aus dem kostenpflichtigen Normtext.
Normen und ihre Grenzen
Harmonisierte Normen sind grundsätzlich freiwillig. Eine im Amtsblatt zitierte Norm kann nur für die abgedeckten Anforderungen und unter veröffentlichten Einschränkungen eine Konformitätsvermutung begründen. RED Artikel 17 verlangt für Anforderungen aus Artikel 3 Absatz 2/3 B+C oder H, wenn einschlägige Normen fehlen oder nur teilweise angewendet werden. Normen, akkreditierte Labore und notifizierte Stellen haben unterschiedliche Aufgaben.
Praktische Checkliste
- Produkt, Verwendungszweck, Markt und rechtlichen Anwendungsbereich bestimmen.
- Genaue Vorschriften, Termine und Normausgaben einschließlich Einschränkungen erfassen.
- Zulässiges Bewertungsverfahren und erforderliche Nachweise bestimmen.
- Risiken, Prüfungen, Produktversionen und Erklärungen in der technischen Dokumentation verknüpfen.
- Verantwortung für Änderungen, Unterstützung und Behördenanfragen zuweisen.
Die Liste unterstützt die Planung; die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen bestimmen die abschließende Bewertung.